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Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von MZ-Analysentechnik GmbH sind an die Regelungen dieses Verhaltenskodex gebunden. Er beschreibt die Werte, Grundsätze und Anforderungen an sich selbst und seine Lieferanten bezüglich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt. Ziel der Unternehmensleitung ist die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert. Die Regeln orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, auch „Global Compact“ genannt.
In allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen ist die MZ-Analysentechnik GmbH bestrebt, die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Die MZ-Analysentechnik GmbH sieht sich in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Die MZ-Analysentechnik GmbH ist bestrebt, ihre Geschäfte kompetent und ethisch zu betreiben und in allen Märkten, in denen sie tätig ist, den fairen Wettbewerb zu schützen, indem geltende Gesetze eingehalten werden. Unfaire Vorteile gegenüber Kunden, Lieferanten oder Mitbewerbern sind zu vermeiden. Ferner sind geistige Eigentumsrechte anderer zu respektieren.
Wir lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. Die Nutzung von legitimen Ausbildungsprogrammen am Arbeitsplatz, die alle Gesetze und Vorschriften einhalten, wird unterstützt. Die Mitarbeiter haben die Freiheit, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.
Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für Benachteiligung beispielsweise aufgrund Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.
Eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften ist nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung. Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) ist nicht zu dulden, dass sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist. Für angemessene Entlohnung ist zu sorgen und der gesetzlich festgelegte nationale Mindestlohn ist zu gewährleisten und die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit ist einzuhalten.
Mitarbeiter können offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren, ohne Repressalien, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie haben das Recht zur Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
Die MZ-Analysentechnik GmbH gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt. Dabei werden Risiken eingedämmt und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten gesorgt. Wir Schulen die Mitarbeiter um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter beim Thema Arbeitssicherheit fachkundig sind.
Als sozialverantwortliche Arbeitgeber betrachtet die MZ-Analysentechnik GmbH ihre Mitarbeiter als großen Wert. Die Personalpolitik der MZ-Analysentechnik GmbH trägt dazu bei, jedem Mitarbeiter die Möglichkeit von beruflicher und persönlicher Entfaltung zu bieten. Offener Meinungsaustausch, Kritik und Ideen werden gefördert.
Die MZ-Analysentechnik GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten Gesetze für die Produktion chemischer Produkte und analytische Analysegeräte sowie Vorschriften und anderer Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Dabei wird versucht Umweltbelastungen zu minimieren, den Umweltschutz kontinuierlich insbesondere nach dem Vorsorgeprinzip zu verbessern. Abfälle aller Art, einschließlich Wasser und Energie, sind an der Quelle oder durch Praktiken wie die Änderung von Produktions,-, Wartungs- und Anlagenprozessen, Materialsetzung, Konservierung, Recycling und Wiederverwendung von Materialien zu reduzieren oder zu beseitigen.
Chemische und andere Stoffe, die bei der Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu identifizieren und zu lagern, um ihre sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Verwendung, Recycling oder Wiederverwendung und Entsorgung zu gewährleisten.
Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung, Geldwäsche und Veruntreuung ist strikt verboten. MZ-Analysentechnik GmbH versteht es auch als Pflicht die Beschaffung von Ressourcen zur Erreichung des Unternehmenserfolgs auf Gebiete zu beschränken, welche nicht unter Bürgerkriegsgebiet fallen oder für die schweren Verletzung von Menschenrechten bekannt sind.
Mitarbeiter dürfen nicht durch die Entgegennahme von Gefälligkeiten beeinflusst werden; ebenso ist es ihnen nicht erlaubt, andere durch Gefälligkeiten zu beeinflussen.
Ein Großteil der geschäftlichen Informationen der MZ-Analysentechnik GmbH ist vertraulich oder rechtlich geschützt, so dass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen von der MZ-Analysentechnik GmbH genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zwingend ist.
Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.
Alle persönlichen Informationen über Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden in der MZ-Analysentechnik GmbH sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden.
Die Regeln, die in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestand der Unternehmenskultur der MZ-Analysentechnik GmbH. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Hierfür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich.
Wenn ein Mitarbeiter Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Verhaltenskodex angeführten Punkte hat oder Kenntnisse über einen eventuellen Bruch der hierin enthaltenen Verhaltensrichtlinien hat, sollte er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten zur Klärung vorlegen. Dies kann auch anonym oder auf vertrauliche Weise erfolgen. Die MZ-Analysentechnik GmbH gestattet keine Repressalien aufgrund von Beschwerden, die im Rahmen dieses Verhaltenskodex im guten Glauben vorgebracht werden.
Die MZ-Analysentechnik GmbH verpflichtet sich, insbesondere durch Gestaltung und ggfs. Anpassung von Richtlinien und Prozessen darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen und jeder einzelne Mitarbeiter den Grundsätzen der Code of Conduct Verhaltensrichtlinien entspricht. Die Inhalte werden innerhalb und außerhalb des Unternehmens in angemessener Weise kommuniziert. Der Code of Conduct legt die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten.
Stand: Februar 2023
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