Hier finden Sie den Auszug aus unseren AGBs:
(1) Für die Gewährleistung bei HPLC- und GPC-Säulen gelten vorrangig die nachfolgenden Bedingungen.
(2) Der Käufer muss die Säule bei Erhalt prüfen und uns über Mängel innerhalb von 15 Tagen informieren. Funktioniert eine Säule nicht einwandfrei, packen wir die Säule neu oder ersetzen sie, ohne dass dem Käufer Kosten entstehen. Im Falle einer Rücksendung müssen wir dieser erst zustimmen. Fehlerhafte Säulen müssen mit einer schriftlichen Erklärung über den Mangel versehen werden. Hierzu stellen wir einen Fragebogen bereit.
(3) Die Gewährleistung für die Eigenschaften der Säulen ist auf die Parameter des ursprünglichen Testchromatogramms beschränkt. Wurden die End Fittings der Säulen entfernt, kann keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere wird keine Gewährleistung übernommen für Schäden, die auf eine unsachgemäße Verwendung durch den Käufer zurückzuführen sind.
(4) Wurde nichts anderes vereinbart ist die Garantiezeit auf maximal 90 Tage beschränkt. Eine Rücksendung sowie eine Kaufpreisrückerstattung bzw. Gutschrift sind jedoch nur innerhalb 45 Tagen und nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich.