HPLC USP-Methoden

Adjustments - Anpassungen nach USP Kapitel 621

Anwender aus dem regulierten Umfeld (z. B. der Pharmaindustrie) sind vielfach an sogenannte Monographie-Methoden der europäischen- oder US-Pharmakopöe (Ph. Eur. bzw. USP) gebunden. Die in den Arzneibüchern festgelegten Spezifikationen für die Analytik der zu untersuchenden Stoffe müssen befolgt werden. Diese sind hauptsächlich im Kapitel 621 der USP festgehalten.

Das Kapitel 621 der USP beinhaltet ausdrücklich praxisnahe Empfehlungen, welche Abweichungen von Spezifikationen der Methode in einer Monografie erlaubt, ohne dass eine Revaliderung der Methode erforderlich ist. Das „Adjustment“ (Anpassung) gilt als notwendig für die Erfüllung der Systemeignungstests-(SST)-Kriterien. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über variierbare Parameter mit den jeweils erlaubten Grenzen.

Folgende Parameter dürfen sowohl für isokratische als auch für Gradiententrennungen angepasst werden:

ParameterErlaubte Abweichung*
PackungsmaterialBeliebig (solange SST Kriterien erfüllt werden und die Säulenkategorie (LXX) gleich bleibt ("remaining same chemistry")
InjektionsvolumenBeliebig (solange SST-Kriterien erfüllt werden)
Säulentemperatur+/− 10 °C
pH-Wert Mobile Phase+/− 0,2 pH-Einheiten
Salzkonzentration im Puffer / Pufferstärke+/− 10%
Eluentenzusammensetzung

Die Anpassungen gelten für die Unterschusskomponente der Mobilen Phase (≤50%). Der Gehalt dieser Komponenten darf um +/− 30% (relativ) angepasst werden. Die Änderung für jede Komponente darf jedoch 10% absolut (bezogen auf 100% der mobilen Phase) nicht überschreiten.
Folgende Beispiele aus dem Kapitel 621 der USP erläutern dies:

  1. Die Eluentenzusammensetzung beträgt 50:50.
    30% von 50 ist 15% absolut. Dies überschreitet die erlaubte Absolutabweichung von 10%. Eine Anpassung ist somit hier im Bereich von 40:60 bis 60:40 erlaubt.
  2. Die Eluentenzusammensetzung beträgt 2:98.
    30% von 2 ist 0.6% absolut. Die maximal erlaubte Anpassung ist somit hier im Bereich von 1.4:98.6 bis 2.6:97.4.
  3. Die Eluentenzusammensetzung beträgt 60:35:5.
    Für die zweite Komponente: 30% von 35 ist 10.5% absolut. Dies überschreitet die erlaubte Absolutabweichung von 10%. Komponente 2 kann somit lediglich in den Bereich von 25% bis 45% absolut variiert werden.

Für die dritte Komponente: 30% von 5 ist 1.5% absolut. Folgende Anpassungen genügen hier somit den Anforderungen: 50:45:5 bis 70:25:5 oder 58.5:35:6.5 bis 61.5:35:3.5.

Folgende Parameter dürfen nur bei isokratischen Trennungen angepasst werden:  

ParameterErlaubte Abweichung*
Flussgeschwindigkeit (F)(1.) +/− 50%
oder
(2.) Eine Flussänderung, die einer vorgenommenen Änderung der Säulenlänge, des Innendurchmessers und der Teilchengröße angepasst ist, siehe weiter unten.
Säulenlänge (L) / Teilchengröße (dp)Erlaubt ist eine Änderung, sodass der neue Quotient L/dp einen Wert zwischen −25% und 50% des Wertes beim ursprünglichen Quotienten entspricht.
Alternativ dazu können auch andere Quotienten (L/dp) verwendet werden, solange die theoretische Bodenzahl N einen Wert zwischen −25% und 50% des ursprünglichen Quotienten einnimmt.
Flussgeschwindigkeit (F) / Teilchengröße (dp)

Wenn die Teilchengröße geändert wird, so muss die Flussgeschwindigkeit angepasst werden, da kleinere Partikel höhere lineare Flussgeschwindigkeiten benötigen, um die gleiche Leistungsfähigkeit zu erreichen (bestimmt durch die theoretische Bodenzahl).
Mithilfe der folgenden Formel kann der neue Fluss bei einer Änderung des Innendurchmessers und der Partikelgröße berechnet werden.

F2 = F1 x [(dc22 x dp1)/(dc12 x dp2)]

F1...Ursprüngliche Flussgeschwindigkeit
F2...Neue Flussgeschwindigkeit
dc1...Säuleninnendurchmesser der urprünglichen Säule
dc2...Säuleninnendurchmesser der neuen Säule
dp1...Urprüngliche Teilchengröße
dp2...Neue Teilchengröße

Beträgt die ursprüngliche Teilchengröße ≥ 3 μm und die neue < 3 μm, so muss der Fluss entsprechend angepasst werden, dass die Bodenzahl nicht mehr als 20% abnimmt.

Säulen-IDKann beliebig angepasst werden, unter der Vorraussetzung, dass die lineare Flussgeschwindigkeit konstant bleibt.
Injektionsvolumenbeliebig (solange SST-Kriterien erfüllt werden)

* Modifikationen außerhalb der angegebenen Grenzen gelten als "changes", die eine Revalidierung der eingesetzten Methode erfordern

Nicht geändert werden darf die Wellenlänge des UV/VIS-Detektors. Es muss sichergestellt sein, dass der absolute Fehler bei der Einstellung der Wellenlänge +/− 3 nm nicht überschreitet.

Für genauere Informationen siehe nebenstehende Informationen der USP. ->

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